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Solltet ihr eine Kommissionsarbeit (oder auch Auftragsarbeit genannt) in Erwägung ziehen, bitte ich euch darum euch vorab über einige Punkte klar zu werden bzw. bereits Bildmaterial zu sammeln, um die Erstellung eines Entwurfes für mich zu erleichtern:

  • Wie will ich das Bild nutzen?

  • Schwarz/ weiß oder Farbe

  • Original oder digital

  • Viele oder wenig Details

  • Gibt es eine Deadline (bis wann)?

  • Instagram
Wähle die Art der Kommissionsarbeit
Danke für Dein Interesse!
Ich melde mich so bald wie möglich zurück
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Kommissionsarbeiten

Manchmal benötigt man etwas ganz Spezielles, zugeschnitten auf die eigenen Bedürfnisse oder auf jemanden ganz Besonderes.

Aus diesem Grund bietet Carabas Crafts by Brigitte Massek auch sogenannte Kommissionsarbeiten an.

Arbeitsschritte

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Konditionen

Folgende Punkte dienen dazu Kunde(n) und Künstlerin rechtlich zu schützen, und bieten die rechtliche Grundlage, damit einen Kommissionsvertrag zwischen diesen zu Stande kommt.

  • Zahlungen sind im Voraus zu entrichten.

  • Da es sich um eine personalisierte Dienstleistung handelt, gibt es keine Geld-zurück-Garantie.

  • Die Anzahl der Revisionsexplare pro Kommissionsarbeit ist von der Komplexität des Motives abhängig, so wie der bereitgestellten Quellen. Üblicherweise erhält der Kunde je ein Bild nach Fertigstellung der Skizze, der groben Farbgebung und der Detailfassung, um Änderungen zu verlangen (insgesamt 3).

  • Sollte während der Überarbeitung das beauftragte Kunstwerk an Komplexität gewinnen, behält sich die Künstlerin vor eine ergänzende Zahlung zu verlangen.

  • Alle Rechte bleiben bei der Künstlerin, der Kunde erhält das fertige Werk ausschließlich für den privaten Gebrauch, d.h. der Kunde erhält auch kein Recht das Kunstwerk oder die Revisionsexemplare in irgendeiner Form weiter zu verkaufen. Sollte der Kunde eine kommerzielle Lizenz zur Verbreitung des Kunstwerkes oder der Revisionsexemplare wünschen, muss dies bereits bei Beantragung einer Kommissionsarbeit klar geäußert werden.

  • Das Kunstwerk oder die Revisionsexemplare dürfen nicht von anderen wie der Künstlerin in irgendeiner Art und Weise verändert oder bearbeitet werden.

  • Die Künstlerin behält sich vor, sämtliche Kommissions- und Revisionsarbeiten zu Werbezwecke auf Social Media und/ oder der eigenen Homepage zu veröffentlichen.

  • Sollte ein Werk als Geschenk beauftragt werden, ist es möglich innerhalb einem angemessenen Zeitraum eine Veröffentlichung durch die Künstlerin (Prozessfotos oder Veröffentlichung des fertigen Werkes in Social Media oder auf der Homepage) hinauszuzögern.

  • Die Künstlerin behält sich vor, jegliche Kommissionsaufträge zu verweigern. Sollte bereits eine Zahlung erfolgt sein, wird diese zurückerstattet.

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